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   OLG Köln, 16.03.1994 - 27 U 3/94   

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OLG Köln, 16.03.1994 - 27 U 3/94 (https://dejure.org/1994,1994)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.1994 - 27 U 3/94 (https://dejure.org/1994,1994)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 1994 - 27 U 3/94 (https://dejure.org/1994,1994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Architekten Sonderfachmann

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ARCHITEKT; FUßBODENHEIZUNG; SONDERFACHMANN
    Architekten Sonderfachmann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Architekten für Schäden an der Fußbodenheizung bei Beauftragung eines Sonderfachmanns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Haftung des Architekten bei Fehler des Sonderfachmanns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler des Sonderfachmanns: Haftet der Architekt auch? (IBR 1994, 290)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1110
  • NJW-RR 1994, 1110 L
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 08.11.1985 - 20 U 197/84

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Baustatiker wegen Mängeln bei Bau einer

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1994 - 27 U 3/94
    Dann wird er sich vergewissern müssen, ob der Sonderfachmann die zutreffenden fachtechnischen Vorgaben gemacht hat (Werner/Pastor, 6. Aufl., Rdnr. 1336 m.w.N.; vgl. auch zur Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Architekten und Statiker auch OLG Köln NJW-RR 1986, 183).
  • OLG Bremen, 28.11.2006 - 3 U 40/06

    Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks bei Einschaltung eines

    Bei der Vergabeentscheidung durften sich daher die Beklagten zu 2 und 3 auf die besondere Fachkunde der Beklagten zu 1, welche die Vergabeverhandlungen und die technischen Vorgespräche mit der Fa. I. in eigener Verantwortlichkeit geführt hatte, verlassen (vgl. auch BGH BauR 01, 823, 824; OLG Köln a.a.O.; OLG Köln NJW-RR 94, 1110).
  • OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01

    Architektenhaftung: Pflicht zur Bauüberwachung bei Hinzuziehung von

    Die erforderlichen Fachkenntnisse für eine solche Überprüfung hatten die Beklagten zu 4. und 5. auch, oder sie konnten sie sich durch Befragung der Beklagten zu 1. bis 3. als Sonderfachleute ohne weiteres verschaffen (mit anderem Ergebnis im Falle einer anderen Aufgabenverteilung BGH, NJW-RR 1994, 1110 f.).
  • OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02

    Zur Haftung eines Architekten für Fehler eines Sonderfachmanns (Bauphysiker)

    Allerdings trifft den Architekten für Fehler des Sonderfachmanns eine Mitverantwortung, wenn er einen Mangel in der Vorgabe/Planung nicht beanstandet, der ihm nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar war (vgl. BGH a.a.O., 824; OLG Köln NJW-RR 1994, 1110; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 595 f.).
  • OLG Hamburg, 07.11.2008 - 11 U 88/06

    Haftung eines objektüberwachenden Ingenieurbüros: Pflicht zur Bauüberwachung bei

    Soweit sich die Kläger für ihre gegenteilige Auffassung, bei Einschaltung eines Fachplaners komme weder einem Architekten noch ihnen die Aufgabe zu, die Planung weitgehender als auf Plausibilität zu überprüfen, sie hätten sich vielmehr auf die Fachkompetenz der Nebenintervenientin verlassen können, auf die Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 1994 berufen (NJW-RR 1994, 1110), ist diese Rechtsprechung durch die neueren Entscheidungen der Oberlandesgerichte Saarbrücken und Brandenburg, denen sich der Senat anschließt, überholt.
  • OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06

    Gutachter- und Ingenieurvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im

    Bei der Verwertung der Zuarbeit eines Sonderfachmannes haftet dabei der Planer, wenn er Fehler des Sonderfachmannes übersieht, die er hätte bemerken müssen, etwa weil sie in den Bereich des auch beim Architekten vorausgesetzten Grundwissens fallen (OLG Koblenz NJW-RR 1997, S. 595; OLG Köln NJW-RR 1994, S. 1110; LG Stuttgart BauR 1997, S. 137; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2464).
  • OLG Köln, 14.09.1999 - 22 U 30/99

    Haftung für unerträglich hohe Temperaturen hinter einer Glasfassade

    Der Architekt, dem diese Aufgaben übertragen sind, hat zwar die Vorgaben und Planungen des Sonderfachmanns nur insoweit zu überprüfen, als deren Grundlagen in sein Fachwissen als Architekt fallen (BGH NJW 97, 2173, 2174; OLG Köln NJW-RR 94, 1110; OLG Köln BauR 88, 241, 244).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2003 - 3 O 93/03

    Überwachungsverschulden bei Wasserschaden?

    Nur für den Fall, dass ein Bauherr einen Sonderfachmann beauftragt und dieser einen Fehler macht, haftet der bauplanende Architekt nicht für den dadurch verursachten Schaden, wenn er sich an die vorgegebenen Werte des Sonderfachmannes hält (vgl. OLG Köln, Urt. v. 13.3.1992, 19 U 111/91, NJW-RR 1992, 1500; OLG Köln, Urt. v. 16.3.1994, 27 U 3/94, NJW-RR 1994, 1110; LG Kaiserslautern, Urt. v. 2.2.1998, 4 O 437/97, BauR 1998, 824).
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 16 U 98/96

    Stillschweigende Risikoübernahme durch den Auftraggeber

    Es kann daher dahinstehen, daß Schadensersatzansprüche der Beklagten gegen die Klägerin auch deshalb nicht in Betracht kommen, weil bei einer nachträglichen Änderung der bautechnischen Erkenntnisse von einem Verschulden des Unternehmers nicht ausgegangen werden kann ( vgl. OLG Köln, BauR 1991, 759, 760; OLG Köln, Urteil vom 16. März 1994 - 27 U 3/94 - Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 1456 a. E. ).
  • OLG Koblenz, 17.12.1996 - 3 U 1058/95

    Darf der Architekt dem Sonderfachmann blind vertrauen?

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  • LG Bonn, 08.06.2007 - 1 O 194/04
    Sie durften vielmehr darauf vertrauen, dass diesen beiden Streitverkündeten aufgrund übergeordneten Fachwissens bei der Planung und Herstellung und Glaselemente keine Fehler unterlaufen (vgl. hierzu OLG Köln, 19. Zivilsenat, NJW-RR 1992, 1500 zur Haftungsabgrenzung Architekt/Bodengutachter; ähnlich OLG Köln, 27. Zivilsenat, NJW-RR 1994, 1110 zur Haftungsabgrenzung Architekt/Heizungsingenieur sowie OLG Köln, 22. Zivilsenat, BauR 1988, 241 zur Haftungsabgrenzung Architekt/Statiker).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 9 U 60/99

    Architektenleistung im Hinblick auf Sonneschutzisolierung

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